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Verkaufs - Liefer -
Montagebedingungen
Sämtliche
Preisangaben verstehen sich in EURO [€], freibleibend, ohne
Montage, ohne Verpackung zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Zahlungen erfolgen sofort netto nach Erhalt
der Rechnung. Bei einem Auftragswert unter € 75,- erheben wir
einen Mindermengenzuschlag. Die von uns gelieferte Ware bleibt
bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Abbildungen, technische Daten und Angaben sind unverbindlich,
wobei wir uns Änderungen vorbehalten. Bei den angegebenen
Maßen handelt es sich um Fertigmaße. Warenrücklieferungen
können wir nur nach vorheriger Vereinbarung, franko
Rücksendung, akzeptieren. Gutschriften erfolgen abzüglich 10%
Wiedereinlagerungskosten, sowie gegebenenfalls abzüglich
erforderlicher Aufarbeitungskosten. Sonderausführungen werden
nicht zurückgenommen. Für mitgelieferte Motoren übernehmen wir
lediglich bei eingebautem Motorschutzschalter Garantie.
Unfallschutzeinrichtungen dürfen keinesfalls entfernt werden.
Vorhandene Bauteile wie Decken, Balken, Fundamente, Wände etc.
auf denen die Anlagen errichtet werden sollen, sind vom
Auftraggeber hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit zu prüfen.
Darüber hinaus sind, soweit dies nach den örtlichen
Vorschriften erforderlich ist, die entsprechenden
Genehmigungen für die Einbauten zu beantragen, und die
örtlichen feuerpolizeilichen Vorschriften zu beachten. Falls
durch eine genehmigende Behörde Auflagen erteilt werden, die
uns über unser Angebot bzw. Auftrag hinausgehen, wird über den
Mehraufwand ein Zusatzangebot bzw. Zusatzauftrag erforderlich.
Zeichnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder
vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Die
Entladung der Anlieferfahrzeuge sowie der Transport der
Anlagenteile zur Montagestelle ist vom Kunden auf eigene
Kosten durchzuführen. Sollte für die Montage ein Kran, Stapler
oder ähnliches erforderlich sein, sind diese vom Kunden auf
eigene Kosten zu stellen.
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Lohn je Montage- und je Fahrstunde
Obermonteur € 42,00 Überstundenzuschlag für die ersten 2
Stunden 25% darüber hinaus 50%. Die Lohnkosten verstehen sich
einschließlich der Kosten für die Bereitstellung und
Verschleiß bzw. Verbrauch von Werkzeug, Schweißmaterial, etc.
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Reisekosten je Fahrkilometer € 0,74. Unsere Monteure reisen
mit dem Firmenfahrzeug.
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Auslösung
Tagesauslösung für Montage und Reise € 30,00
Übernachtung einschließlich Frühstück € 40,00
bei freier Kost und Logis € 15,00
Die genannten Preise verstehen sich netto, zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Montagerechnungen sind
sofort nach Erhalt rein netto Zahlbar.
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1.
Warenlieferung und Montagen stellen je für sich einen
separaten Vertragsteil dar, wobei jeder für sich getrennt
voneinander zu erfüllen ist.
2. Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und
rechtzeitig zu stellen.:
Hilfskräfte in der von uns für erforderlich erachteten Zahl.
alle Erd-, Bettungs-, Bau- und Gerüstarbeiten einschl. der
dazu benötigten Baustoffe
Beleuchtung der Montagestelle sowie Elektroanschlüsse für
Elektrowerkzeuge und Hebezeuge
die zu Aufstellung und Inbetriebnahme erforderlichen
Bedarfsgegenstände
Befestigungsmaterialen für Maschinen- und Rohrleitungsanlagen,
wird von uns Befestigungsmaterial mitgeliefert und eingesetzt,
so wird dieses in Rechnung gestellt, Befestigungsmaterial ist
im Anlagenpreis nicht enthalten.
Beleuchtung sowie Betriebsstoff einschließlich der
erforderlichen Anschlüsse bis zur Montagestelle
Elektroinstallation sowie Anschlüsse dieser Installation an
die bestellte Anlage
für die Aufbewahrung der gelieferten Gegenstände, Materialien,
Werkzeuge usw. geeignete Räume
3. Die Tragfähigkeit vorhandener Bauteile (Fundament, Decken,
Balken, Wände etc.) auf denen die Anlage errichtet werden
soll, ist vom Besteller prüfen zu lassen. Sind nach den
örtlichen Bestimmungen die Einbauten genehmigungspflichtig, so
ist von Bauherrn die erforderliche Genehmigung vor Beginn der
Montagearbeiten einzuholen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, für die Sicherheit des
Arbeitsplatzes und die Beachtung der Sicherheitsvorschriften
sowie für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen.
5. vor Beginn der Montage müssen sich die für die
Aufstellungsarbeiten erforderlichen Lieferteile an Ort und
Stelle befinden. und es müssen alle Vorarbeiten vor Beginn des
Aufbaues so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung
sofort nach der Ankunft der Monteure begonnen und ohne
Unterbrechung durchgeführt werden kann.
6. Die einzelnen Lieferteile werden in bestmöglichen
Abmessungen angeliefert. Sind auf der Montagestelle
Änderungsarbeiten daran vorzunehmen, so gehen diese zu lasten
des Bestellers. Vorkommende Abfälle werden nicht vergütet.
7. Verzögert sich die Montage oder Inbetriebsetzung, oder
müssen die Aufstellungsarbeiten durch Umstände der
Montagestelle ohne unser Verschulden unterbrochen werden, so
hat der Besteller die Kosten für Wartezeiten und zusätzlich
erforderliche Reisen zu tragen.
8. Den Monteuren ist von Besteller die Arbeitszeit zu
bescheinigen. Der Besteller ist ferne verpflichtet, den
Monteuren eine schriftliche Bescheinigung über die Beendigung
der Aufstellung auszuhändigen. Geschieht das nicht, sind die
Feststellungen unserer Monteure bindend.
9. Wir haften nur für unsere Monteure und nur für
ordnungsgemäße Handhabung der Montage unserer
Liefergegenstände. Wir haften nicht für Arbeiten unserer
Monteure und sonstiger Gehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit
unserer Lieferung und Montage unmittelbar zusammen hängen oder
soweit die selben vom Besteller veranlasst sind. Veranlasst
der Käufer eine Bau- oder Montageausführung abweichend von
unserer Montagezeichnung, so trägt er die Verantwortung und
evtl. entstehende Kosten.
10. Mit dem Tag der Betriebsbereitschaft gilt die Anlage als
abgenommen. Unsere Monteure sind angewiesen, die Anlage nach
Beendigung der Montage in Betrieb zu setzen, vorzuführen und
das für die spätere Bedienung der Anlage vorgesehene Personal
zu unterweisen. Ist die Inbetriebnahme aus von uns nicht zu
vertretenden Gründen nicht möglich, ist ein Termin für die
Inbetriebnahme zwischen den Vertragspartnern zu vereinbaren.
Die Kosten für die erneute Entsendung der Monteure gehen zu
Kosten des Bestellers. Für Kosten, die durch Bedienungsfehler
bei einer Inbetriebnahme durch den Besteller entstehen, haften
wir nicht.
11. Zahlungsbedingungen: Innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum
12. Liefer- und Leistungsverträge kommen erst mit unserer
schriftlichen Bestätigung oder durch unsere Lieferung zustande
13. Technische Änderungen, die dem Fortschritt bzw. der
Sicherheit dienen, bleiben vorbehalten
14. Alle bisherigen Preisveröffentlichungen werden durch diese
Preisliste ungültig
15. Erfüllungsort ist Wernberg-Köblitz - Gerichtsstand ist
Weiden i. d. Opf. |
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